Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Personenzahl
Die ungefähre Personenzahl muss bis 3 Wochen bzw. die definitive Personenzahl bis 48 Stunden vor dem Anlass mitgeteilt werden. Die gemeldete Anzahl ist für uns verbindlich, auch wenn weniger Personen teilnehmen, wird die gemeldete Personenzahl verrechnet. Bei einer höheren Teilnehmerzahl können wir nicht für den gleichen Service garantieren. Es wird die effektive Anzahl Personen verrechnet.
Die Pauschalpreise gelten auch, wenn einzelne Teilnehmer nicht alle Leistungen beziehen.
Detailabsprachen
Die Detailabsprachen für Bankette, Seminare, Sitzungen, Konferenzen etc. müssen bis spätestens 8 Tage vor dem Anlass gemacht werden.
Annullationskosten
Seminare
- bis 60 Tage vor dem Anlass – keine Kosten
- bis 30 Tage vor dem Anlass – 50 % der Auftragssumme
- weniger als 30 Tage vor Anlass – 100 % der Auftragssumme
Gastronomische Leistungen - Bankette/Caterings
- bis 21 Tage vor Anlass keine Kosten
- 7 bis 20 Tage vor Anlass 30% der vereinbarten Leistungen
- 4 bis 6 Tage vor Anlass 60% der vereinbarten Leistungen
- 0 bis 3 Tage vor Anlass 100% der vereinbarten Leistungen
Unter vereinbarten Leistungen verstehen wir: Arrangement/Menü x Personenzahl
Produkte und Dienstleistungen
Wir behalten uns das Recht vor die allgemeinen Menüpreise und Getränkepreise dem Markt anzupassen, sollte dieser die Preise wesentlich erhöhen. Die Preise sind einzig für 3 Monate garantiert.
Konfetti
Beim Gebrauch von Konfetti aller Art verrechnen wir eine Mindestgebühr von Fr. 50.00 für die Reinigung.
Personalkosten
Im Schützen sind die Personalkosten bis 24.00 Uhr in den Preisen inkludiert. Bei Caterings werden die Preise je nach Offerte anders gestaltet. Wartezeiten von mehr als 30 Minuten können zu Mehrkosten führen.
Zahlungsbedingungen
Sie erhalten einige Tage nach Ihrem Anlass die Rechnung zugestellt. Diese ist zahlbar netto innert 10 Tagen. Bei Beträgen unter Fr. 100.00 wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 5.00 erheben.
Ins Ausland werden keine Rechnungen versandt. Bitte geben Sie uns die genaue Rechnungsadresse im Voraus an.
Rücktritt durch Gasthof zum Schützen AG
Wir sind jederzeit berechtigt aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Wichtige Gründe sind insbesondere Auflagen und Verbote, mangelnde Sicherheitsaspekte und Fälle höherer Gewalt sowie von uns nicht zu vertretbare oder beeinflussbare Umstände. Wir können ferner unter folgenden Voraussetzungen vom Vertrag
zurücktreten:
a) Es besteht begründeter Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb stört, die Sicherheit oder das Ansehen vom Gasthof zum Schützen oder unserer Gäste gefährdet.
b) wir stellen fest, dass die Veranstaltung unter irreführenden oder falschen Angaben gebucht wurde.
Die Geschäftsleitung
Freitag, 13. Mai 2022/ms